Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern
Als Ergänzung zu den bestehenden Förderprogrammen vom Bund und Land für gewerblich genutzte Lastenräder, möchte die Gemeinde Bötzingen mit einem eigenen Förderprogramm für privat genutzte Lastenräder zur nachhaltigen Mobilitätswende beitragen und Anreize zu schaffen, vermehrt das Fahrrad im Alltag zu benutzen.
Richtlinie der Gemeinde Bötzingen zur Förderung von Lastenrädern
Der Gemeinderat der Gemeinde Bötzingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2022 folgende Förderrichtlinie beschlossen:
Allgemeines
Bötzingen setzt sich für eine nachhaltige Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz-Fahrten in der Gemeinde und der Region verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es sollen auch möglichst viele Transportfahrten auf Lastenräder verlagert werden. Bestehende Bundes- und Landesförderprogramme betreffen nur gewerblich genutzte Lastenräder. Mit einem eigenen Förderprogramm möchte die Gemeinde Bötzingen diese Lücke schließen und den Kauf privat genutzter Lastenräder finanziell unterstützen. Vor allem für Familien sollen Anreize geschaffen werden, Transporte von Kindern oder Gegenständen auf Lastenräder zu verlagern.
Ziele der Förderung
Folgende Ziele werden mit der Förderung verfolgt:
-Reduzierung des Kfz-Verkehrs
-Reduzierung des Kfz-Lärms und der damit verbundenen Emissionen
-Unterstützung junger Familien bei der Verkehrswende
-Förderung des Lastenrades als umweltfreundliches Transport- und Verkehrsmittel im Alltag
Was kann gefördert werden?
Der Kauf eines serienmäßig hergestellten, fabrikneuen zwei- oder dreirädrigen Lastenrades, das insbesondere für den Transport von Kindern oder Gegenständen konzipiert ist, kann gefördert werden. Die Förderung ist mit oder ohne elektrische Tretunterstützung möglich.
Weitere Bedingungen sind:
-Die maximale elektrische Tretunterstützung darf 25km/h und 250 Watt Nenndauerleistung nicht überschreiten
-Das Lastenrad muss über eine StVZO-konforme Ausstattung verfügen.
-Einzelanfertigungen, Prototypen oder gebrauchte Lastenräder werden nicht gefördert.
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Bötzingen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
Wer kann gefördert werden?
Familien, Alleinerziehende, eingetragene Lebenspartnerschaften oder Ein-Personen-Haushalte, die in Bötzingen mit ihrem Hauptwohnsitz polizeilich gemeldet sind, können gefördert werden.
Pro Haushalt wird nur ein Lastenrad gefördert.
Wer gefördert wird, verpflichtet sich, das geförderte Lastenrad mindestens 3 Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen.
Wird das Lastenrad vor Ablauf dieses Zeitraumes verkauft, ist die Förderung in voller Höhe an die Gemeinde Bötzingen innerhalb eines Monats nach dem Verkauf zurück zu zahlen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Kauf eines Lastenrades ohne elektrische Tretunterstützung wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 20% des Kaufpreises, maximal 600,00 € gefördert.
Der Kauf eines Lastenrades mit elektrischer Tretunterstützung wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 20% des Kaufpreises, maximal 1.000,00 € gefördert.
Verfahrensweise/Hinweise
Vor dem Kauf des Lastenrades ist ein Förderantrag zu stellen. Der Antrag ist Bestandteil dieser Förderrichtlinien. Es empfiehlt sich vor der Antragstellung eines Lastenrades bei der Gemeinde Bötzingen abzuklären, ob noch Fördergelder zu Verfügung stehen und ob der beabsichtigte Kauf förderfähig ist. (siehe Ziff. 3).
Der Förderantrag ist bei der Gemeinde Bötzingen einzureichen. Das Antragsformular zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie nachfolgend als pdf-Datei.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, solange das vorhandene Budget noch nicht ausgeschöpft ist. Der Antragsteller erhält bei Gewährung des Zuschusses ein Förderbescheid der Gemeinde Bötzingen.
Dem formlosen Auszahlungsantrag sind eine Kopie der Rechnung, ein Zahlungsnachweis sowie ein Lichtbild des Lastenrades beizufügen.
Lastenräder, die vor der Ausstellung des Förderbescheids gekauft wurden, können nicht gefördert werden.
Falschangaben oder vorzeitiger Verkauf des Lastenrades, ohne die Gemeinde Bötzingen zu informieren, werden als Subventionsbetrug geahndet.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Klimaschutzmanagerin Kinga Kajewski. Sie erreichen Sie telefonisch unter der 07663-931029 oder per Mail an kinga.kajewski@boetzingen.de