
Einbahnstraßenregelung von der Kreuzung Krone bis zum Abzweig Rathausstraße
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Hauptstraße wurde der Bereich zwischen der Rathausstraße und der Kreuzung Krone zu einer Einbahnstraße umgebaut und für den Verkehr am 04. Juni 2026 freigegeben.
Ziel des Umbaus ist es, in einer einjährigen Testphase unter realen Bedingungen zu erproben, wie sich der Verkehr bei dieser Einbahnstraßenregelung verhält und welche Auswirkungen sich auf das umliegende Straßennetz ergeben. Die Einbahnstraßenregelung erfolgt für den motorisierten Individualverkehr in Richtung Norden von der Kronenkreuzung bis zur Rathausstraße. Es ist lediglich der gegenseitige Radverkehr möglich. Die Fahrbahnbreite liegt bei 4,00 m und die Gehwege wurden auf 1,00 bzw. 2,00 m zur Verbesserung der Fußgängersituation verbreitert. Mit der Einbahnstraßenregelung soll der Fußgängerverkehr sicherer gestaltet und ein Gefahrenschwerpunkt beseitigt werden. Diese Umgestaltung ist auch Bestandteil der Wünsche vieler Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes sowie zentraler Punkt des Wettbewerbes zur Umgestaltung der Hauptstraße. Des Weiteren wurde in diesem Zusammenhang auch die Vorfahrtsregelung beim Abzweig der Hauptstraße in die Bahnhofstraße geändert. Wir bitten die Bevölkerung und insbesondere die motorisierten Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Verkehrssituation.






