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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Beschreibung

Eingliederungshilfe ist eine Leistung nach dem 9. Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, die individuelle, volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Leistungsberechtigt sind Personen, die als Folge eines gesundheitlichen Problems in der Teilhabefähigkeit wesentlich eingeschränkt sind.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf des Menschen mit Behinderung. Diesen Bedarf ermitteln die Teilhabemanager der Eingliederungshilfe im gemeinsamen Gespräch mit dem Menschen mit Behinderung, damit er oder sie genau die erforderlichen Hilfen erhält, die passgenau und geeignet sind um die ermittelte Teilhabeeinschränkung zu mildern oder zu beseitigen. Die Teilhabemanager der Eingliederungshilfe wenden dafür das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW an.

Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um eine nachrangige Leistung. Deshalb müssen alle anderen Leistungen von Reha-Trägern, wie etwa Krankenkassen oder Versicherungsträger, zuvor ausgeschöpft werden.

Leistungen der Eingliederungshilfe bekommt man nur auf Antrag (Antragserfordernis).

Für Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe oder für nähere Informationen können sich Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen gerne an die Ansprechstelle der Eingliederungshilfe wenden.

Leistungen für Kinder und Jugendliche können sein:

  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, bei wesentlicher (drohender) geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung
  • Integrationshilfe in den allgemeinen Kindergarten in Form von pädagogischer und/oder begleitender Hilfe bei wesentlicher (drohender) geistiger und körperlicher Behinderung
  • Integrationshilfe in die allgemeine Schule in Form von begleitender Hilfe bei wesentlicher (drohender) geistiger und/oder körperlicher Behinderung
     
  • Hilfe zur angemessenen Schulbildung bei wesentlicher (drohender) geistiger und körperlicher Behinderung (z. B. Schulkindergärten und Sonderschulen in privater Trägerschaft)

 Informationen, Formulare und Ansprechpartner: www.lkbh.de/eingliederungshilfe »

 

Hausanschrift

Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg im Breisgau

Parkplatz

Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)

Zum Parkleitsystem der Stadt Freiburg

Kontakt

Telefon (07 61) 21 87-0
Fax (07 61) 21 87-99 99

Persönlicher Kontakt

Ansprechstelle Teilhabe
Telefon (07 61) 21 87-29 50
Claudia Frank

Fachgruppenleitung Eingliederungshilfe

Telefon (07 61) 21 87-29 50
Susanne Bertow

Teamleitung Eingliederungshilfe für Erwachsene - Ost

Telefon (07 61) 21 87-29 69

Gemeinden Au, Breitnau, Buchenbach, Ebringen, Eisenbach,
Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Horben, Kirchzarten, Lenzkirch,
Löffingen, Merzhausen, Oberried, Pfaffenweiler, Sankt Märgen, St. Peter,
Schallstadt, Schluchsee, Sölden, Stegen, Titisee-Neustadt, Wittnau

Adina Schettler

Teamleitung Eingliederungshilfe für Erwachsene - West

Telefon (07 61) 21 87-29 29

Gemeinden Bad Krozingen, Bötzingen, Breisach, Eichstetten,
Hartheim, Ihringen, March, Merdingen, Umkirch, Vogstburg

Catharina Müller

Teamleitung Eingliederungshilfe für Erwachsene - Süd

Telefon (07 61) 21 87-29 49

Gemeinden Auggen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Ehrenkirchen, Eschbach, Heitersheim, Müllheim, Münstertal, Neuenburg, Staufen, Sulzburg

Karin Nußbaumer

Teamleitung Eingliederungshilfe SGB IX für Kinder und Jugendliche

Telefon (07 61) 21 87-29 99