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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Blindenhilfe

Wichtige Hinweise

  • Besuche beim Fachbereich Sozialhilfe und Flüchtlinge sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail/Telefon möglich oder wenn Sie von Ihrem Sachbearbeiter eingeladen werden.
  • Legen Sie bitte unsere Einladung oder die Terminvereinbarung dem Sicherheitsdienst am Eingang vor.

Beschreibung

Blinde Menschen können zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen neben der Landesblindenhilfe auch Blindenhilfe erhalten, die jedoch einkommens- und vermögensabhängig ist.

 

 

Hausanschrift

Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg

Parkplatz

Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)

Zum Parkleitsystem der Stadt Freiburg

Kontakt

Telefon (07 61) 21 87-0
Fax (07 61) 21 87-99 99

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Dietsche-Disch
Telefon (07 61) 21 87-27 40
Fax (07 61) 21 87 77 27 40
Raum 138
Frau Gehring
Telefon (07 61) 21 87-27 41
Fax (07 61) 21 87 77 27 41
Raum 138
Frau Lai
Telefon (07 61) 21 87-27 42
Fax (07 61) 21 87 77 27 42
Raum 138

Formulare und Onlinedienste