
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Zollfahndungsamt Stuttgart
Beschreibung
Die Zollfahndungsämter sind - wie die Hauptzollämter - örtliche Behörden der Zollverwaltung. Die Hauptzollämter sind den Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen angegliedert. Hingegen unterstehen die Zollfahndungsämter dem Zollkriminalamt, der Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst. Sie sind für die Ermittlung von den der Zollverwaltung zur Verfolgung zugewiesenen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbeständen zuständig.
Kontakt
Telefon (07 11) 5 20 41-0
Fax (07 11) 5 20 41-10 60
E-Mail poststelle@zfas.bfinv.de
Internet
http://www.zollkriminalamt.de
Zuständigkeit
Strafrechtliche Ermittlungen im Zollbereich.
Der Zollfahndungsdienst hat ein Telefon für anonyme Hinweise eingerichtet. Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0800-99 66 399 können sachdienliche Informationen direkt an das zuständige Zollfahndungsamt weitergegeben werden.